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Solaranlagen

Solarteur finden in Österreich: Woran Sie einen guten Fachbetrieb erkennen

Die Gewerbeberechtigung, der Vor-Ort-Termin und der Zeitpunkt des Förderantrags entscheiden über Qualität und Kosten Ihrer Anlage. Die Checkliste für Österreich, mit belegten Zahlen und Quellen.

myosolar Editorial Team, RedaktionVeröffentlicht 5. August 2026Aktualisiert 4. August 20269 Min. Lesezeit

Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 4. August 2026

Handwerker montieren eine Photovoltaikanlage auf einem Ziegeldach

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur ein Betrieb mit der Gewerbeberechtigung Elektrotechnik nach Paragraf 94 Ziffer 16 GewO darf die Anlage ans Netz bringen. Die Berechtigung ist im GISA öffentlich abfragbar.
  • Der EAG-Antrag muss vor der Inbetriebnahme eingebracht sein: 150 Euro je kWp bis 10 kWp, 140 Euro je kWp bis 20 kWp, vergeben nach First come, first served.
  • Seit 1. April 2025 gilt wieder der Normalsteuersatz von 20 Prozent. Wer noch mit dem Nullsteuersatz wirbt, arbeitet mit veralteten Unterlagen.
  • Rechnen Sie jedes Angebot auf Euro je kWp um. Belegt sind 1.800 bis 2.500 Euro je kWp (Stand Oktober 2025).
  • In Österreich gibt es keinen fixen Einspeisetarif. Eine Vergütung auf den Cent genau über zwanzig Jahre kann niemand seriös versprechen.

Ein guter Solarteur besichtigt Ihr Dach, bevor er ein Angebot schreibt, weist die Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik nach und listet jede Komponente und jede Arbeitsleistung einzeln auf. Diese drei Punkte sind keine Verhandlungssache, alles andere schon. In Österreich kommt ein vierter Punkt dazu, den viele Bauherren zu spät bemerken: Der Antrag auf den EAG-Investitionszuschuss muss eingebracht sein, bevor die Anlage in Betrieb geht, und die Fördercalls stehen nur wenige Tage offen.

Wer in Österreich eine Photovoltaikanlage anschließen darf

Die elektrotechnischen Arbeiten an einer Photovoltaikanlage sind einem reglementierten Gewerbe vorbehalten. Die E-Control formuliert es in ihrem Aktionsplan Netzanschluss unmissverständlich: Die elektrotechnischen Ausführungen der PV-Anlage dürfen ausschließlich von dazu befugten Gewerbetreibenden errichtet werden, also vom reglementierten Gewerbe Elektrotechnik gemäß Paragraf 94 Ziffer 16 der Gewerbeordnung 1994. Ein Betrieb ohne diese Berechtigung kann Module auf ein Dach schrauben, den Anschluss ans Verteilernetz aber nicht herstellen.

Das ist kein Formalismus, sondern der Punkt, an dem ein Projekt praktisch scheitert. Für die Inbetriebsetzung der Stromerzeugungsanlage verlangt der Netzbetreiber eine Fertigstellungsmeldung durch ein befugtes Elektrofachunternehmen. Fehlt die Befugnis, fehlt die Meldung, und Ihre fertig montierte Anlage bleibt ohne Netzanschluss stehen, bis ein anderer Betrieb die Anlage abnimmt und dafür geradesteht. Das kostet Wochen und in aller Regel auch Geld.

Was ein vollständiges Angebot enthalten muss

Ein Angebot, das auf eine Seite passt, ist kein günstiges Angebot, sondern ein unvollständiges. Vergleichbar werden Offerten erst, wenn in jeder von ihnen dieselben Positionen auftauchen. Verlangen Sie diese Punkte ausdrücklich, und zwar bei allen Betrieben gleich, sonst vergleichen Sie am Ende Äpfel mit Ziegeln.

  • Alle Komponenten mit Hersteller und Typenbezeichnung: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und, falls vorgesehen, der Speicher. Eine Angabe wie Markenmodule reicht nicht.
  • Sämtliche Arbeitsleistungen, einschließlich Gerüst, Kabelwege, Überspannungsschutz und eines allfälligen Umbaus des Zählerkastens. Der Zählerkasten ist der häufigste Nachtragsposten.
  • Die Angabe, wer den Netzzugangsantrag stellt und wer die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber übernimmt.
  • Ein Zahlungsplan nach Baufortschritt statt einer Vorauszahlung auf noch nicht erbrachte Leistungen.
  • Das Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E 8101 als Teil des Leistungsumfangs, nicht als Zusatzposten. Es darf ohnehin nur von einem konzessionierten Unternehmen ausgestellt werden, das damit auch die Haftung für die ordnungsgemäße Errichtung übernimmt.
  • Die vollständige Anlagendokumentation: Schaltplan, Lageplan, Datenblätter und ein Inbetriebnahmebericht.
  • Wer den Förderantrag stellt, zu welchem Fördercall und mit welchem Termin.

Der Förderantrag geht der Inbetriebnahme voraus

Der EAG-Investitionszuschuss ist für kleine Anlagen ein fixer Betrag je Kilowatt-Peak und wird in zeitlich begrenzten Fördercalls vergeben. Für die Kategorien A und B gilt das First-come-first-served-Prinzip: Wer zuerst einen vollständigen Antrag einbringt, bekommt zuerst Mittel.

EAG-Investitionszuschuss 2026 für kleine Photovoltaikanlagen
KategorieAnlagenleistungFixer FördersatzVergabe
Abis 10 kWp150 Euro je kWpFirst come, first served
Büber 10 bis 20 kWp140 Euro je kWpFirst come, first served
Balkendiagramm: Anlagenkosten für 8 kWp von 14.400 bis 20.000 Euro neben einem EAG-Investitionszuschuss von 1.200 Euro in Kategorie A
1.200 Euro Zuschuss auf 14.400 bis 20.000 Euro Investition, also rund 6 bis 8 Prozent. Der Zuschuss ist ein willkommener Bonus, aber er ist nie der Grund, einen Betrieb zu wählen.Bildnachweis: myosolar, Daten: Salzburg AG PV-Kostenrechner und WKO

Für 2026 sind drei Calls ausgeschrieben. Wer den ersten verpasst, wartet Wochen bis Monate auf den nächsten, was bei einem geplanten Baustart schnell zum Problem wird.

  1. 23. April bis 11. Mai 2026
  2. 16. Juni bis 30. Juni 2026
  3. 8. Oktober bis 22. Oktober 2026

Umsatzsteuer: seit 1. April 2025 wieder 20 Prozent

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen wurde mit 7. März 2025 vorzeitig beendet, seit 1. April 2025 gilt wieder der Normalsteuersatz von 20 Prozent. Ein Angebot, das im Jahr 2026 noch mit einer Umsatzsteuerbefreiung wirbt, arbeitet entweder mit veralteten Unterlagen oder mit einem Verkaufsargument, das es nicht mehr gibt. Achten Sie außerdem konsequent darauf, ob Preise brutto oder netto genannt sind: Bei 20 Prozent trennt das zwei Angebote scheinbar um Welten, obwohl sie gleich teuer sind.

Preisrahmen und was er Ihnen sagt

Der PV-Kostenrechner eines Landesenergieversorgers nennt für Österreich Preise zwischen 1.800 und 2.500 Euro je kWp (Stand Oktober 2025) und einen Jahresertrag von 950 bis 1.200 Kilowattstunden je kWp bei entsprechender Ausrichtung. Gerechnet auf eine 8-kWp-Anlage sind das rund 14.400 bis 20.000 Euro. Liegt ein Angebot deutlich darüber, muss es das begründen, etwa mit einem schwierigen Dach, einem Gerüst über mehrere Geschosse, einer Blechdachbefestigung oder einem Speicher.

Wichtiger als der absolute Preis ist die Rechengröße dahinter: Rechnen Sie jedes Angebot auf Euro je kWp um und legen Sie den Leistungsumfang daneben. Ein Angebot, das je kWp günstiger aussieht, aber Gerüst, Zählerkastenumbau und Anmeldung nicht enthält, ist am Ende das teurere.

Wer die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet

Den Netzzugangsantrag kann der Netzbenutzer selbst stellen oder ein bevollmächtigtes Elektrofachunternehmen über das Online-Portal des Netzbetreibers. Die E-Control hält fest, dass dies oftmals das mit der Errichtung der PV-Anlage beauftragte Elektrofachunternehmen erledigt. Klären Sie vorab schriftlich, wer es in Ihrem Fall tut. Sonst wartet jede Seite auf die andere, und das fällt erst auf, wenn die Module längst montiert sind.

Rechnen Sie danach mit einer Verzögerung, die kein Fehler ist. Die Registrierungsmeldung zur Anmeldung der Anlagen erfolgt über eine monatliche Stammdatenmeldung der Netzbetreiber, und zwischen Inbetriebnahme und Registrierungsmeldung können üblicherweise ein bis zwei Monate liegen. Wenn Ihr Installateur Ihnen das vorher sagt, ist das ein gutes Zeichen.

Einspeisung: kein fixer Tarif, also keine fixen Versprechen

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen gesetzlich fixierten Einspeisetarif für neue Anlagen. Vergütet wird über Marktpreismechanismen, den maßgeblichen Marktpreis veröffentlicht die OeMAG laufend auf oem-ag.at/marktpreis. Jeder Betrieb, der Ihnen eine Einspeisevergütung über zwanzig Jahre auf den Cent genau vorrechnet, rechnet mit einer Zahl, die niemand kennen kann. Eine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung stellt den Eigenverbrauch in den Mittelpunkt, weist die Einspeisung als Bandbreite aus und sagt dazu, mit welcher Annahme sie arbeitet.

Gewährleistung, Garantie und Ihr Rücktrittsrecht

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet, wen Sie im Ernstfall anrufen. Die gesetzliche Gewährleistung schuldet Ihnen Ihr Vertragspartner, also der ausführende Betrieb: zwei Jahre für bewegliche Sachen, drei Jahre für unbewegliche. Herstellergarantien auf Module und Wechselrichter kommen freiwillig dazu, laufen oft deutlich länger, sind aber gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Fragen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, wer einen Garantiefall praktisch abwickelt, ausbaut, einschickt und wieder montiert. Genau diese Arbeitsleistung ist in vielen Herstellergarantien nicht enthalten.

Kommt der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume zustande, etwa an Ihrer Haustür oder auf einer Messe, oder im Fernabsatz, beträgt die Rücktrittsfrist nach Paragraf 11 Absatz 1 FAGG 14 Tage, vorausgesetzt Sie wurden korrekt über das Rücktrittsrecht informiert. Das ist ein Sicherheitsnetz und kein Entscheidungsverfahren: Unterschreiben Sie trotzdem nichts am Küchentisch.

Regionale Nähe ist bares Geld wert

Eine Photovoltaikanlage ist kein Produkt, sondern ein Bauwerk mit zwanzig oder mehr Betriebsjahren. In dieser Zeit fällt irgendwann ein Wechselrichter aus, ein Zähler wird getauscht, eine Verbindung muss nachgezogen werden. Ein Betrieb aus der Region, der Referenzanlagen in der Nähe hat und in zehn Jahren noch existiert, ist deshalb strukturell mehr wert als ein Anbieter, der über eine Vertriebsplattform zwei Bundesländer entfernt sitzt. Fragen Sie nach zwei oder drei Referenzanlagen aus dem letzten Jahr in Ihrem Bezirk und rufen Sie dort an.

Anlagengröße: erst der Stromverbrauch, dann die Dachfläche

Ein guter Betrieb fragt zuerst nach Ihrer Jahresstrommenge, nach dem Lastprofil und danach, ob eine Wärmepumpe oder eine Wallbox dazukommt. Erst dann redet er über Module. Wer die Anlage allein nach der freien Dachfläche dimensioniert, verkauft Ihnen Kilowatt-Peak, nicht Eigenverbrauch, und der Eigenverbrauch ist das, was sich rechnet. Bringen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung zum Vor-Ort-Termin mit und lassen Sie sich zeigen, mit welchem Eigenverbrauchsanteil kalkuliert wird und woher diese Annahme stammt.

Wartung, Monitoring und die Frage nach Subunternehmern

Die Montage dauert zwei bis drei Tage, der Betrieb zwanzig Jahre. Fragen Sie deshalb konkret, was nach der Inbetriebnahme passiert: Gibt es ein Monitoring, das einen Ertragsausfall meldet, oder fällt ein defekter String erst bei der Jahresabrechnung auf? Bietet der Betrieb einen Wartungsvertrag an, was kostet er, und was ist darin enthalten, etwa Sichtprüfung, Modulreinigung und Prüfung der Verschraubungen? Wie schnell ist die Reaktionszeit bei einem Ausfall im November, wenn ohnehin wenig Ertrag kommt?

Und im selben Atemzug: Führt der Betrieb die Arbeiten selbst aus oder vergibt er sie weiter? Subunternehmer sind nichts Verwerfliches, aber Sie sollten wissen, wer auf Ihrem Dach steht und wer Ihre Elektroinstallation abnimmt. Vertragspartner für die Gewährleistung bleibt der Betrieb, der die Rechnung stellt. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, sobald mehrere Firmen beteiligt sind.

Bewertungen und Referenzen richtig lesen

Eine Sternebewertung sagt wenig, das Muster darin sagt viel. Lesen Sie die schlechten Bewertungen zuerst und achten Sie darauf, ob sich dieselbe Beschwerde wiederholt: verschobene Termine, eine liegen gebliebene Netzanmeldung, ein Ertrag unter der Prognose, ein Wechselrichter, auf den monatelang gewartet wird. Ein einzelner verärgerter Kunde ist normal, dasselbe Problem in fünf Texten ist ein Befund.

Verlangen Sie zusätzlich zwei bis drei Referenzanlagen aus dem letzten Jahr in Ihrem Bezirk und rufen Sie dort an. Fragen Sie nicht, ob alles gut gelaufen ist, sondern was schiefging und wie der Betrieb darauf reagiert hat. Prüfen Sie außerdem, wie lange die Firma existiert: Eine Gewährleistung von drei Jahren nützt Ihnen nur so lange, wie es den Vertragspartner noch gibt.

Warnsignale

  • Ein Angebot ohne Vor-Ort-Termin und ohne Blick auf Zählerkasten und Dachunterseite.
  • Werbung mit einer Umsatzsteuerbefreiung, die es seit 1. April 2025 nicht mehr gibt.
  • Eine auf den Cent genaue Einspeisevergütung über zwanzig Jahre, obwohl kein fixer Tarif existiert.
  • Hohe Vorauszahlungen vor Baubeginn oder Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen.
  • Zeitdruck mit angeblich auslaufenden Förderungen. Die EAG-Calls wiederholen sich, der nächste kommt.
  • Ein Betrieb, der Fertigstellungsmeldung, Prüfprotokoll oder Dokumentation als kostenpflichtige Zusatzleistung verkauft.

So gehen Sie vor

  1. Firmennamen im GISA prüfen und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung lesen.
  2. Drei Fachbetriebe aus Ihrer Region zum Vor-Ort-Termin einladen, alle auf derselben Grundlage: gewünschte Leistung, Speicher ja oder nein, Wallbox ja oder nein.
  3. Angebote auf Euro je kWp umrechnen und den Leistungsumfang danebenlegen.
  4. Fördercall und Antragstellung schriftlich fixieren, ausdrücklich vor der Inbetriebnahme.
  5. Zahlungsplan nach Baufortschritt vereinbaren.
  6. Nach Fertigstellung Prüfprotokoll, vollständige Dokumentation, Inbetriebnahmebericht und Fertigstellungsmeldung einfordern.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein Solarteur in Österreich befugt ist?
Er braucht die Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik, ein reglementiertes Gewerbe nach Paragraf 94 Ziffer 16 GewO 1994. Prüfen Sie das selbst im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), das öffentlich und kostenlos Auskunft über Namen, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung gibt. Ohne diese Befugnis kann der Betrieb die für die Inbetriebsetzung nötige Fertigstellungsmeldung nicht ausstellen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei vergleichbare Angebote sind ein guter Richtwert: genug für einen echten Vergleich, ohne das Projekt um Monate zu verlängern. Entscheidend ist, dass alle drei auf derselben Grundlage kalkulieren, also gleiche Anlagenleistung, gleiche Speicherfrage und gleicher Leistungsumfang inklusive Gerüst und Zählerkastenumbau.
Was kostet eine Photovoltaikanlage in Österreich?
Der PV-Kostenrechner eines Landesenergieversorgers nennt 1.800 bis 2.500 Euro je kWp (Stand Oktober 2025). Auf eine 8-kWp-Anlage gerechnet sind das rund 14.400 bis 20.000 Euro. Der Ertrag liegt je nach Ausrichtung und Neigung bei 950 bis 1.200 Kilowattstunden je kWp und Jahr.
Muss ich den EAG-Investitionszuschuss vor der Installation beantragen?
Ja. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des Förderantrages darf die Inbetriebnahme noch nicht erfolgt sein. Der Antrag läuft über zeitlich begrenzte Fördercalls, 2026 vom 23. April bis 11. Mai, vom 16. bis 30. Juni und vom 8. bis 22. Oktober, und wird für Anlagen bis 20 kWp nach First come, first served vergeben.
Welche Gewährleistung habe ich gegenüber dem Betrieb?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre für bewegliche Sachen und drei Jahre für unbewegliche. Sie richtet sich gegen Ihren Vertragspartner, also den ausführenden Betrieb. Herstellergarantien auf Module und Wechselrichter kommen freiwillig dazu, laufen länger und sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Klären Sie vorher, wer Ausbau, Einsendung und Wiedermontage im Garantiefall bezahlt.
Bietet ein Solarteur auch Wartung an?
Viele Betriebe bieten Wartungsverträge an, verpflichtend sind sie nicht. Wichtiger als der Vertrag selbst ist, dass jemand erreichbar bleibt: Fragen Sie nach Monitoring, nach der Reaktionszeit bei einem Ausfall und danach, wer im Garantiefall den Wechselrichter aus- und wieder einbaut. Lassen Sie sich Kosten und Leistungsumfang der Wartung schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.
Wie erkenne ich an Bewertungen, ob ein Betrieb gut ist?
Nicht an der Durchschnittsnote, sondern am Muster. Lesen Sie zuerst die negativen Bewertungen und prüfen Sie, ob dieselbe Beschwerde mehrfach auftaucht, etwa verschobene Termine oder eine nicht erledigte Netzanmeldung. Ergänzen Sie das durch zwei bis drei Referenzanlagen aus Ihrem Bezirk und fragen Sie dort gezielt, was schiefging und wie der Betrieb reagiert hat.

Quellen

  1. E-Control, Aktionsplan Netzanschluss 2023: elektrotechnische Ausführungen nur durch das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik nach Paragraf 94 Z 16 GewO 1994e-control.at
  2. E-Control, Leitfaden Netzanschluss v1.3: Fertigstellungsmeldung durch ein befugtes Elektrofachunternehmen, Antrag durch Netzbenutzer oder bevollmächtigtes Elektrofachunternehmene-control.at
  3. USP.gv.at, GISA-Auszug und Auskünfte: Name, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung sind öffentlich abfragbarusp.gv.at
  4. WKO, EAG-Investitionszuschuss 2026: 150 Euro je kWp bis 10 kWp, 140 Euro je kWp bis 20 kWp, Fördercalls 2026, First come first served, Antrag vor Inbetriebnahmewko.at
  5. WKO Vorarlberg, Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen: Nullsteuersatz mit 7. März 2025 beendet, seit 1. April 2025 wieder 20 Prozentwko.at
  6. E-Control, Info zur Anlagenregistrierung: monatliche Stammdatenmeldung, ein bis zwei Monate zwischen Inbetriebnahme und Registrierungsmeldunge-control.at
  7. Kommunalkredit Public Consulting, Prüfbefund: Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E 8101, nur von einem konzessionierten Unternehmenumweltfoerderung.at
  8. oesterreich.gv.at, Gewährleistung: zwei Jahre für bewegliche, drei Jahre für unbewegliche Sachenoesterreich.gv.at
  9. Konsumentenfragen.at (Sozialministerium), FAGG: Rücktrittsfrist 14 Tage bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftenkonsumentenfragen.at
  10. Salzburg AG, PV-Kostenrechner: 1.800 bis 2.500 Euro je kWp, Ertrag 950 bis 1.200 kWh je kWp und Jahr (Stand Oktober 2025)salzburg-ag.at
  11. OeMAG, aktueller Marktpreis für die Einspeisungoem-ag.at

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Eine E-Mail, wenn sich Tarif, Förderung oder Steuerregel in Ihrem Land ändern. Sonst nichts.

Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.

Verfasst von

myosolar Editorial Team

Redaktion

Die myosolar Redaktion recherchiert und aktualisiert jeden Artikel mit belegten Quellen.

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