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Solaranlagen

Balkonkraftwerk in Österreich 2026: 800 Watt, Meldung statt Genehmigung

In Österreich gilt für steckerfertige Photovoltaik eine Grenze von 800 Watt. Genehmigt werden muss nichts, gemeldet schon: mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme. Was das ElWOG verlangt, was seit dem 1. September 2024 in der Eigentumswohnung gilt und was die Anlage realistisch einbringt.

myosolar Editorial Team, RedaktionVeröffentlicht 6. August 2026Aktualisiert 5. August 20268 Min. Lesezeit

Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 5. August 2026

Zwei Solarmodule eines steckerfertigen Balkonkraftwerks hängen an der Brüstung eines Wohnungsbalkons
Steckerfertige Photovoltaik an einer Balkonbrüstung

Das Wichtigste in Kürze

  • Für steckerfertige Photovoltaik gilt in Österreich eine Grenze von 800 Watt. E-Control fasst darunter Anlagen mit einer Engpassleistung von in Summe weniger als 800 W pro Netzbenutzer.
  • Eine Genehmigung des Netzbetreibers braucht es nicht, eine Meldung schon: mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme.
  • Kleinsterzeugungsanlagen brauchen weder einen eigenen Zählpunkt noch einen Stromabnahmevertrag. Für den Strom, der ins Netz fließt, bekommen Sie deshalb im Regelfall nichts.
  • Seit 1. September 2024 ist der Einbau in der Eigentumswohnung leichter: Wer die übrigen Eigentümer verständigt und zwei Monate lang keinen Widerspruch erhält, darf montieren.
  • Auf Photovoltaik gilt in Österreich wieder der Regelsteuersatz von 20 Prozent Umsatzsteuer.

In Österreich dürfen Sie ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung des Netzbetreibers anschließen, solange die Anlage die Grenze von 800 Watt einhält. Melden müssen Sie sie trotzdem, und zwar mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme. Damit ist der Weg zur eigenen Steckdosen-Photovoltaik kürzer als bei jeder anderen Anlagenart, papierlos ist er aber nicht. Dieser Artikel führt durch die Regeln, die im August 2026 tatsächlich gelten, und nennt zu jeder Zahl die Quelle, in der sie steht.

Die 800-Watt-Grenze und was sie genau bedeutet

Das offizielle Portal des Bundes fasst die Regel in einem Satz zusammen: Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. E-Control, die österreichische Regulierungsbehörde für Strom und Gas, formuliert dieselbe Grenze technischer. Als Kleinsterzeugungsanlagen gelten dort Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W (0,8 kW) pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt. Gemeint ist die Leistung am Ausgang des Wechselrichters, nicht die Summe der Modulleistungen auf dem Typenschild.

In Summe pro Netzbenutzer ist dabei der entscheidende Halbsatz. Wer zwei Sets mit je 600 Watt an denselben Zählpunkt hängt, kommt auf 1.200 Watt und fällt damit aus der Kleinsterzeugungsregel heraus, auch wenn jedes einzelne Set für sich unauffällig wäre. Die Grenze zählt pro Netzbenutzer, nicht pro Gerät.

Wie viel Modulleistung über diesen 800 Watt liegen darf, sagt die österreichische Regelung anders als die deutsche nicht. Deutschland erlaubt seit dem Solarpaket I ausdrücklich 2.000 Watt Modulleistung hinter 800 Voltampere Wechselrichterleistung, festgeschrieben in § 8 Absatz 5a EEG. Eine vergleichbare Zahl hat myosolar für Österreich in keiner Primärquelle gefunden. Fragen Sie diesen Punkt beim Netzbetreiber ab, bevor Sie ein stark überbelegtes Set bestellen, und verlassen Sie sich nicht darauf, dass die deutsche Zahl mitgilt.

Meldung statt Genehmigung: die zwei Wochen sind das Einzige, was drängt

Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers, schreibt das Bundesportal. Was es braucht, ist eine Verständigung des Netzbetreibers beziehungsweise eine Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage. E-Control nennt dieselbe Frist und formuliert sie als Mindestfrist: mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Kleinsterzeugungsanlage.

Der Unterschied zwischen Genehmigung und Meldung ist nicht bloß sprachlich. Eine Genehmigung wäre ein Verfahren mit offenem Ausgang, eine Meldung ist eine Information. Sie schicken sie ab, lassen die zwei Wochen verstreichen und nehmen die Anlage danach in Betrieb. Der Netzbetreiber muss nicht zustimmen, und er kann Ihnen die Anlage bei Einhaltung der Grenze auch nicht verwehren. Wie die Meldung formal aussieht, legt jeder Netzbetreiber selbst fest; gebraucht werden in aller Regel die Zählpunktnummer, der Wechselrichtertyp und die Leistungsangaben.

Rechtlich hängt das an § 7 Abs. 1 Z 32a ElWOG 2010, wo die Kleinsterzeugungsanlage definiert ist, und an § 66a ElWOG 2010 für die Messung. Beide Verweise stehen so in der E-Control-Information zum Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen.

Kein eigener Zählpunkt, kein Abnahmevertrag, kein Geld für den Überschuss

Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen, hält E-Control zu den Messstellenregelungen fest: Es wird weder ein eigener Zählpunkt noch ein Stromabnahmevertrag benötigt. Das ist der Grund, warum die Anmeldung so kurz ausfällt, und im selben Atemzug der Grund, warum Sie für eingespeisten Strom nichts bekommen.

Österreich kennt ohnehin keinen gesetzlich fixierten Einspeisetarif nach deutschem Muster. Wer eine größere Anlage betreibt, verkauft den Überschuss zum Marktpreis. Für ein Balkonkraftwerk ohne eigenen Zählpunkt gibt es diesen Weg nicht: Es gibt keinen Vertrag, keine Messung und damit auch keine Abrechnung. Alles, was Sie in der Sekunde der Erzeugung nicht selbst verbrauchen, fließt unentgeltlich ins Netz.

Praktisch heißt das, dass sich die Anlage ausschließlich über den Eigenverbrauch rechnet. Ein Set, das mittags 600 Watt liefert, während im Haushalt 80 Watt Grundlast laufen, verschenkt den größten Teil dieser Stunde. Kühlschrank, Router und Standby-Verbraucher decken die Grundlast fast von allein; alles darüber muss zeitlich passen. Wäsche, Geschirrspüler und Warmwasserbereitung auf den hellen Nachmittag zu legen ist der wirksamste Hebel, den Sie haben, und er kostet nichts.

Balkonkraftwerk in der Eigentumswohnung und in der Miete

Seit 1. September 2024 ist die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, leichter möglich, schreibt das Bundesportal. Der Kern der Änderung ist eine Zustimmungsfiktion: Wer die übrigen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verständigt und zwei Monate lang keinen Widerspruch erhält, darf montieren. Das Schweigen der Nachbarschaft gilt als Ja.

Zwei Einschränkungen gehören zwingend dazu. Erstens läuft die Frist erst, wenn die Verständigung tatsächlich zugestellt ist, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief geschrieben haben. Zweitens gilt laut Bundesportal ausdrücklich: Ein Widerspruch anderer Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer benötigt keine Begründung. Die Fiktion hilft also gegen Schweigen, nicht gegen Widerstand.

In der Miete ist die Lage anders. myosolar hat für Österreich keine Bestimmung gefunden, die Mieterinnen und Mietern einen dem deutschen § 554 BGB vergleichbaren Anspruch auf ein Balkonkraftwerk einräumt. Solange dieser Anspruch fehlt, ist die Zustimmung der Vermieterseite der sichere Weg. Holen Sie sie schriftlich ein, halten Sie fest, dass Sie rückstandsfrei zurückbauen, und montieren Sie so, dass keine Löcher in der Fassade nötig sind.

Was ein Balkonkraftwerk in Österreich einbringt

Zwei Zahlen tragen die ganze Rechnung. Salzburg AG rechnet damit, dass 1 kWp an installierter PV-Leistung pro Jahr zwischen 950 und 1.200 Kilowattstunden erzeugt; myosolar rechnet in der Tabelle mit der Mitte dieser Spanne, also 1.050 Kilowattstunden je Kilowattpeak. Der österreichische Haushaltsstrompreis liegt nach Eurostat im Verbrauchsband 2.500 bis 4.999 Kilowattstunden bei 32,72 Cent je Kilowattstunde, alle Steuern und Abgaben eingerechnet.

Jahresertrag

  • 0,4 kWp420 kWh
  • 0,6 kWp630 kWh
  • 0,8 kWp840 kWh
Jahresertrag und Wert einer steckerfertigen Anlage in Österreich, gerechnet mit 1.050 kWh je kWp und 32,72 Cent je kWh
Zahlen anzeigen
ModulleistungJahresertragWert bei vollem Eigenverbrauch
0,4 kWp420 kWh137 Euro
0,6 kWp630 kWh206 Euro
0,8 kWp840 kWh275 Euro
Balkendiagramm: Wert des Jahresertrags einer steckerfertigen Anlage in Österreich, 137 Euro bei 0,4 kWp, 206 Euro bei 0,6 kWp und 275 Euro bei 0,8 kWp
Wert des erzeugten Stroms bei vollständigem Eigenverbrauch, gerechnet mit 1.050 kWh je kWp und 32,72 Cent je kWh.Bildnachweis: myosolar, Daten von Salzburg AG und Eurostat

Der Preis des Sets fehlt in dieser Tabelle mit Absicht. myosolar hat für Österreich keine Preisangabe für steckerfertige Sets aus einer Behörden- oder Verbandsquelle gefunden. Die schweizerische Bundesquelle nennt für vergleichbare Plug-and-Play-Sets 600 bis 1.800 Franken. Das gibt die Größenordnung, ist aber kein österreichischer Preis und gehört deshalb nicht in eine Amortisationsrechnung für Österreich.

Steuern und Förderungen

Auf Photovoltaikanlagen gilt in Österreich wieder der Regelsteuersatz (20 % USt), so die Wirtschaftskammer Österreich zur Streichung der Umsatzsteuerbefreiung. Der Nullsteuersatz, den Österreich zeitweise gewährt hat, ist gestrichen. Steuerlich ist ein Balkonkraftwerk damit ein ganz normales Elektrogerät.

Das genaue Datum, an dem der Nullsteuersatz ausgelaufen ist, konnte myosolar an diesem Tag nicht aus der Primärquelle nachladen; die Angabe oben stammt aus der geprüften myosolar-Konstante vom 21. März 2025. Wenn Sie Angebote vergleichen, lassen Sie sich den angewandten Steuersatz auf der Rechnung ausweisen, statt ihn aus dem Bruttopreis zu erschließen.

Zu Förderungen speziell für steckerfertige Anlagen veröffentlicht myosolar hier bewusst keine Sätze. Es gibt in Österreich Programme auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, aber keine an diesem Tag geprüfte Primärquelle, die eine Förderung für Anlagen ohne eigenen Zählpunkt belegt. Prüfen Sie die Seiten Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wo ein Programm den Antrag vor dem Kauf verlangt, ist diese Reihenfolge nicht verhandelbar.

Österreich, Deutschland und die Schweiz: drei Grenzen, die man nicht verwechseln darf

Wer im deutschsprachigen Raum nach Balkonkraftwerken sucht, landet fast zwangsläufig auf deutschen Seiten. Die deutschen Zahlen gelten in Österreich nicht, und die schweizerischen erst recht nicht. Ein Set, das in Deutschland regelkonform ist, kann in der Schweiz die Grenze überschreiten.

Steckerfertige Photovoltaik im Ländervergleich, Stand August 2026
LandLeistungsgrenzeWas gemeldet wird
Österreich800 Watt Engpassleistung je NetzbenutzerMeldung an den Netzbetreiber, mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme
Deutschland800 Voltampere Wechselrichter und 2.000 Watt ModulleistungEintrag im Marktstammdatenregister, keine Meldung beim Netzbetreiber
Schweiz600 Watt Wechselrichterleistung je Teilnehmeranschlussschriftliche Meldung an den Verteilnetzbetreiber samt Konformitätserklärung

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

  1. Zählpunktnummer heraussuchen. Sie steht auf der Stromrechnung und wird in der Meldung gebraucht.
  2. Bei Wohnungseigentum die übrigen Eigentümer verständigen und die zweimonatige Frist laufen lassen. In der Miete vorher die schriftliche Zustimmung der Vermieterseite einholen.
  3. Set auswählen und prüfen, dass die Wechselrichterleistung zusammen mit bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen am selben Zählpunkt unter 800 Watt bleibt.
  4. Meldung an den Netzbetreiber schicken, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme.
  5. Module montieren. Bei Montage an der Außenseite der Brüstung die Befestigung gegen Windlast von jemandem prüfen lassen, der das beurteilen kann.
  6. Nach Ablauf der Frist einstecken und den Verbrauch verschieben: Wäsche, Geschirrspüler und Warmwasser auf den hellen Nachmittag.
  7. Rechnung, Konformitätsunterlagen und die Bestätigung der Meldung aufbewahren.

Häufige Fragen

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk in Österreich haben?
800 Watt. Das Bundesportal schreibt: Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. E-Control zählt Anlagen mit einer Engpassleistung von in Summe weniger als 800 W (0,8 kW) pro Anlage eines Netzbenutzers zu den Kleinsterzeugungsanlagen. Entscheidend ist die Wechselrichterleistung, und sie zählt pro Netzbenutzer, nicht pro Gerät.
Muss ich mein Balkonkraftwerk in Österreich anmelden?
Ja, aber nur als Meldung. Nötig ist eine Verständigung des Netzbetreibers beziehungsweise eine Meldung mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage. Ein Genehmigungsverfahren gibt es nicht.
Brauche ich eine Genehmigung des Netzbetreibers?
Nein. Das Bundesportal ist hier eindeutig: Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Sie melden die Anlage, warten die zwei Wochen ab und nehmen sie dann in Betrieb.
Bekomme ich in Österreich Geld für den eingespeisten Strom?
Im Regelfall nicht. Kleinsterzeugungsanlagen brauchen weder einen eigenen Zählpunkt noch einen Stromabnahmevertrag. Ohne Messung und ohne Vertrag gibt es nichts abzurechnen, der Überschuss fließt unentgeltlich ins Netz. Die Anlage rechnet sich über den Eigenverbrauch.
Darf ich in einer Eigentumswohnung ein Balkonkraftwerk montieren?
Seit 1. September 2024 ist das leichter geworden. Wer die übrigen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verständigt und zwei Monate lang keinen Widerspruch bekommt, darf montieren. Ein Widerspruch braucht allerdings keine Begründung.
Wie viel Umsatzsteuer fällt auf ein Balkonkraftwerk an?
Es gilt wieder der Regelsteuersatz von 20 Prozent. Der zeitweise gewährte Nullsteuersatz ist gestrichen. Lassen Sie sich den Satz auf der Rechnung ausweisen.
Gelten die deutschen 800 Voltampere und 2.000 Watt auch in Österreich?
Nur zur Hälfte. Die 800 als Obergrenze für den Wechselrichter finden Sie in beiden Ländern. Die deutsche Erlaubnis für 2.000 Watt Modulleistung dahinter steht in § 8 Absatz 5a EEG und gilt in Österreich nicht. Eine österreichische Entsprechung hat myosolar in keiner Primärquelle gefunden.

Quellen

  1. oesterreich.gv.at, Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern: 800 Watt, Meldung zwei Wochen vorher, keine Genehmigung, Erleichterung seit 1. September 2024oesterreich.gv.at
  2. E-Control, Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen: Engpassleistung unter 800 W, Meldefrist, § 7 Abs. 1 Z 32a und § 66a ElWOG 2010, kein eigener Zählpunkte-control.at
  3. E-Control, Themenseite Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen)e-control.at
  4. WKO, Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen: Regelsteuersatz 20 Prozentwko.at
  5. Salzburg AG, PV-Kostenrechner: 950 bis 1.200 kWh je kWp und Jahrsalzburg-ag.at
  6. Eurostat nrg_pc_204, Haushaltsstrompreis Österreich, Verbrauchsband 2.500 bis 4.999 kWh, alle Steuern inbegriffenec.europa.eu
  7. EEG § 8 Absatz 5a, deutsche Regel mit 2 Kilowatt Modulleistung und 800 Voltampere, zum Vergleichlxgesetze.de
  8. EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie: Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen, 600 Watt je Teilnehmeranschluss und Preisspanne 600 bis 1800 Franken, zum Vergleichpubdb.bfe.admin.ch

Wir sagen Ihnen, wenn sich die Regeln ändern

Eine E-Mail, wenn sich Tarif, Förderung oder Steuerregel in Ihrem Land ändern. Sonst nichts.

Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.

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